Die 241 Hochschulen in der Bundesrepublik Deulschland sind mit wenigen
Ausnahmen staatliche Hochschulen. Es gibt verschiedene Hochschularten:
Universitäten, Technische Hochschulen und einige Hochschulen, die auf
sonst an Universitäten angebotene Fachrichtungen spezialisiert sind,
Pädagogische Hochschulen, Kunsthochschulen und Musikhochschulen,
Fachhochschulen und Gesamthochschulen.
Die Universitäten und die Technischen Hochschulen bilden traditionell
den Kern des Hochschulsystems. Sie stellen auch heute noch den
quantitativ wichtigsten Bereich dar. Als ihre Aufgaben werden meist sehr
allgemein Forschung, Lehre und Heranbildung des wissenschaftlichen
Nachwuchses genannt; entsprechend haben sie Promotions- und
Habilitationsrecht. Ihr Fächerangebot umfaßt die Theologie, die Rechts-,
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, die Natur- und
Agrarwissenschaften, die Ingenieurwissenschaften und die Medizin. Die
großen Universitäten umfassen meist alle Fächerbereiche, in der Regel
allerdings nicht die Ingenieurwissenschaften. Die ursprünglich auf
Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften beschränkten technischen
Hochschulen sind inzwischen meist um andere Fachrichtungen erweitert
worden und haben ebenfalls Universitätscharakter.
Neben den Universitäten bestehen einzelne Hochschulen nur für
Humanmedizin, Veterinärmedidizin, Verwaltungswissenschaften oder
Sportwissenschaften. Die Kirchen unterhalten für die Ausbildung von
Theologen zn den Theologischen Fakultäten der staatlichen Universitäten
einige Hochschulen oder Fakultäten. In den letzten Jahren sind in
Koblenz und Witten-Herdecke kleine private Hochschulen für bestimmte
(insbesondere Medizin, Wirtschaftswissenschaften) entstanden.
Die Pädagogischen Hochschulen (oder Erziehungswissenschaftlichen
Hochschulen) sind nach 1945 aus den Pädagogischen Akademien und anderen
Einrichtungen der Lehrerausbildung entwickelt worden. Sie bilden vor
allem Lehrer für Grundschulen, Hauptschulen und Sonderschulen aus,
teilweise auch Lehrer für Realschulen bzw. Lehrer für die Sekundarstufe I
(die Ausbildung der Lehrer für Gymnasien und für berufliche Schulen,
teilweise auch der Realschullehrer, findet vor allem an Universitäten
und Technischen Hochschulen statt). Das Lehrerstudium wird mit einer
Staatsprüfung abgeschlossen. In Verbindung mit ihren Forschungsaufgaben
in der Erziehungswissenschaft und in den Fachdidaktiken haben die
Pädagogischen Hochschulen zum Teil das Promotionsrecht. In einer Reihe
von Ländern sind die Pädagogischen Hochschulen etwa seit 1970 in die
Universitäten einbezogen worden, oft in der Form besonderer
Pädagogischer Fakultäten oder Fachbereiche. Selbständige Pädagogische
Hochschulen bestehen heute nur noch in Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz und Schleswig- Holstein.
Die verschiedenen Studienfacher werden grundsätzlich in der Form von
Studiengängen angeboten. Darunter ist eine bestimmte Abfolge von
Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweisen und/ oder Prüfungen zu
verstehen, die an der vorgesehenen Abschlußprüfung orientiert ist. Im
einzelnen sind Inhalte und Aufbau des Studiums in Studienplänen,
Studienordnungen und Prüfungsordnungen geregelt. Die Studiengänge sind
an einem Vollzeitstudium orientiert. Besondere Angebote für
Teilzeitstudien gibt es im wesentlichen nur an der Fernuniversität in
Hagen, darüber hinaus vereinzelt an Fachhochschulen.
Die Studiengänge fuhren in der Regel zu einem berufsqualifizierenden
Abschluß. Dies kann, je nach dem Studienziel, eine Hochschulprüfung,
eine Staatsprüfung oder eine kirchliche Prüfung sein. Hochschulprüfungen
sind die Diplomprüfung und die Magisterprüfung. Sie werden von der
einzelnen Hochschule geregelt (während Staatsprüfungen von Land oder
Bund geregelt sind).
Die Diplomprüfung bildet den Abschluß insbesondere in den
naturwissenschaitlichen, ingenieurwissenschaftlichen,
wirtschaflswissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen
Studiengängen. Für die Diplomprüfung muß auch eine Diplomarbeit
angefertigt werden, die mehrere Monate in Anspruch nimmt. Nach Bestehen
der Prüfung wird ein Diplomgrad entsprechend dem Studienfach verliehen.
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