"Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk
aus”. So lautet Artikel I des Bundesverfassungsgesetzes. "Die
parlamentarische Demokratie war in Österreich seit dem 4. März 1933 ausgeschaltet. Seit dem 13. März
1938 war Österreich auf Grund der Okkupation durch das Deutsche Reich an
der Ausübung seiner Staatsgewalt gehindert und war bis April 1945 Teil
des "Dritten Reiches”.
Nach der Befreiung Österreichs im April 1945 waren die politischen
Parteien die Republikgründer. Die Erklärung über die Unabhängigkeit
wurde am 27. April 1945 proklamiert.
Der Bundespräsident ist der oberste Repräsentant des Staates. Seit 1951
wird der Bundespräsident unmittelbar vom Volk gewählt, die Amtperiode
des Bundespräsidenten
beträgt sechs Jahre. Der Bundespräsident vertritt die Republik
völkerrechtlich.
Er ernennt den Bundeskanzler — den Vorsitzenden der stärksten Partei.
Der Bundespräsident schließt die Staatsverträge ab und ist der oberste
Befehlshaber des Bundesheeres.
Die gesetzgebenden Organe der Republik sind der Nationalrat und der
Bundesrat — die beiden Kammern des Parlaments. Der Nationalrat besteht
aus 183 Abgeordneten und wird auf vier Jahre gewählt. Der Bundesrat hat
64 Mitglieder, und sie sind Vertreter des Landtags der Bundesländer. An
der Spitze der Bundesregierung steht der Bundeskanzler.
Er führt mit dem Vizekanzler und den Bundesministern die
Regierungsgeschäfte. Zu den führenden politischen Parteien Österreichs
gehören die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), die
Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Freiheitliche Partei Österreichs
(FPÖ), die Grünen u. a.
Die Nationalflagge Österreichs ist Rot–Weiß–Rot mit dem Bundeswappen. |