Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, gegliedert in
sechzehn Länder. Die größten Bundesländer sind Baden–Württemberg mit der
Hauptstadt Stuttgart, Bayern mit der Hauptstadt München und
Niedersachsen mit der Hauptstadt Hannover. Jedes Land hat seine eigene
Verfassung, seinen eigenen Verwaltungsapparat. Sie geben sich ihre
eigenen Gesetze im Bereich des Schul– und Hochschulwesens. Außerdem sind
sie vor allem für das Kommunalrecht und das Recht der Ordnungsbehörden
zuständig. Die wichtigsten politischen Organe der Bundesrepublik sind:
der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung.
Das höchste gesetzgebende Organ der Bundesrepublik ist der Bundestag.
Er wurde am 2. Dezember 1990 in freier, gleicher, allgemeiner, geheimer
und direkter Wahl zum ersten Mal gesamtdeutsch gewählt. Die
Wahlperiode beträgt vier Jahre. Eines der fünf Mitglieder des Präsidiums
des Deutschen Bundestages leitet jeweils die Plenarsitzungen. Der
größte Teil der parlamentarischen Arbeit wird in den Ausschüssen
geleistet, die sich jeweils mit einem bestimmten Sachgebiet befassen.
Der Bundesrat besteht aus den Mitgliedern der Länderregierungen.
Jedes Land hat mindestens drei, kein Land mehr als sechs Stimmen. Das
Staatsoberhaupt Deutschlands ist der für fünf Jahre gewählte
Bundespräsident. Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik
völkerrechtlich. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Ernennung des vom
Deutschen Bundestag gewählten Bundeskanzlers und der Bundesminister.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den
Bundesministern. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik. |