Jede Staatsform bedient sich politischer Symbole. Flaggen und Wappen
sind Sinnbilder der nationalen Zusammengehörigkeit. Die deutschen Farben
Schwarz–Rot–Gold haben einen revolutionären Ursprung. Sie stehen seit
dem 19. Jahrhundert für die Freiheit und die nationale Einheit aller
Deutschen. Die bundesstaatliche Struktur findet in den Wappen und
Flaggen der Länder Ausdruck.
Darin wird die traditionelle Vielfalt der deutschen Regionen und
Stämme deutlich. Die Farben Schwarz–Rot–Gold dienten erstmals auf dem
Wartburgfest 1817 als Erkennungszeichen der deutschen studentischen
Vereinigung, die sich dem Kampf für nationale Einheit und politische
Freiheit Deutschlands verschrieben. Im Jahre 1848 bestimmte die
Frankfurter Nationalversammlung Schwarz–Rot–Gold zur Fahne des Deutschen
Bundes.Das von Bismark gegründete Deutsche Reich galt sich die Fahne
Schwarz–Weiß–Rot.
Die Weimarer Republik versuchte einen Kompromiss zwischen den beiden
Fahnen zu schließen. Im Herbst des Jahres 1989 waren auf den Straßen und
Plätzen Leipzigs und vieler anderer Orte schwarz–rot–goldene Fahnen zu
sehen. Artikel 22 des Grundgesetzes Deutschlands bestimmt: "Die
Bundesflagge ist schwarz–rot–gold”. Der Adler, das Wappenvogel des
Bundeswappens, war das Herrschaftszeichen der römischen Kaiser. Karl der
Große übernahm das Symbol kaiserlicher Macht.
Der einköpfige Adler wurde zum Staatswappen des 1871 gegründeten
deutschen Reiches, 1919 — schon in der heutigen Form — auch von der
Weimarer Republik übernommen. 1950 bestimmte Bundespräsident Heuss den
Adler als Staatswappen der Bundesrepublik Deutschlands. Wie die Flagge
der BRD geht auch die Nationalhymne auf die Zeit vor der Revolution 1848
zurück. Der Text "des Liedes der Deutschen” wurde im Jahre 1841 von
August Hein rich Hoffmann von Fallersleben zu einer Melodie von Joseph
Haydn verfasst.
Nach dem ersten Weltkrieg erhob der erste Präsident der Weimarer
Republik Friedrich Ebert, das "Lied der Deutschen” zur Deutschen
Nationalhymne. Im August 1991 bestätigen der Bundes präsident Richard
von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl die dritte Strophe des
"Liedes der Deutschen” als die Nationalhymne des deutschen Volkes.
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