Die Hochschulen sind zum größten Teil Einrichtungen der Länder. Nur
einige private und kirchliche Hochschulen, die Universitäten der
Bundeswehr und die Verwaltungshochschulen gehören dem Bund. Was
Finanzierung der Hochschulen betrifft, arbeiten Bund und Länder
zusammen. Für Bildungsplanung und Forschungsarbeit wurde die
BundLänderKomission geschaffen.
Aber die Hochschule hat das Recht der Selbstverwaltung. Sie hat im
Rahmen des Gesetzes ihre eigene Verfassung. Die Hochschule wird von
einem Rektor oder Präsidenten geleitet. Er wird auf mehrere Jahre
gewählt. In den meisten Bundesländern verwalten die Studenten ihre
Angelegenheiten selbst. Die qualitativ bedeutendsten Hochschulen sind
die Universitäten.
Man schließt das Studium an der Universität mit einer Diplom–,
Magister– oder Staatsprüfung ab. Danach ist eine weitere Qualifizierung
möglich. Die Fachhochschulen sind heute attraktiver Hochschultyp. Sie
vermitteln in den Bereichen Informatik, Wirtschaft und Landwirtschaft
praxisbezogene Ausbildung. Zum Abschluss haben sie eine Diplomprüfung.
Fast jeder dritte Schulabgänger wählt heute diesen Hochschultyp. Die
Studienzeit dieser Hochschulen ist kürzer als an den Universitäten. Die
Bildungspolitik Deutschlands öffnete die Hochschulen allen
Bevölkerungsschichten. 1995 begannen über 216 000 Schulabgänger ein
Studium. In Deutschland studieren auch Auslän
der. 1995 waren das 142 000 Personen. Die Studenten haben das Recht auf
staatliche Ausbildung.
Die Staatshilfe den Studenten hängt von dem Einkommen der Eltern ab.
Deswegen bekommen einige Studierende Stipendium und zinsloses Darlehen.
In der Regel können sie das im Laufe von 5 Jahren zurückzahlen. Heute
verbringt der Student 14 Semester (7 Jahre) an der Universität. Die
älteste deutsche Hochschule ist die Universität in Heidelberg.
Traditionsreich sind die Universitäten von Bonn, Leipzig und Rostock.
Berühmt sind die Humboldt Universität in Berlin, die technische
Universität in Dresden und viele andere.
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