Die Schulpflicht beginnt nach der Vollendung des sechsten
Lebensjahres und dauert neun Schuljahre. Der Schulbesuch an öffentlichen
Schulen ist unentgeltlich. Nach dem Besuch der vierjährigen Volksschule
(Grundschule) stehen dem zehnjährigen Kind in der Regel zwei
weiterführende Schulwege offen: der Besuch der Hauptschule oder der
Besuch einer allgemeinbildenden höheren Schule.
Die Hauptschule ist vierjährig. Ihre Absolventen besuchen entweder
den einjährigen polytechnischen Lehrgang und erhalten danach eine
Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule oder sie können, je nach
Begabung und Neigung, ihre Schullaufbahn in der Oberstufe einer
allgemeinbildenden höheren Schule (Oberstufenrealgymnasium vierjährig)
oder an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (letztere
fünfjährig) fortsetzen.
Es gibt auch verschiedene Arten von Sonderschulen für physisch oder
psychisch behinderte Kinder. Die allgemeinbildende höhere Schule ist
achtjährig. Nach Abschluss der vierten Klasse ist der Besuch einer
berufsbildenden mittleren oder höheren Schule möglich.
Sowohl die allgemeinbildenden höheren Schulen schließen die Schüler
mit der Reiferprüfung ab. Danach haben die Schüler das Recht eine Uni
oder Hochschule zu besuchen. Für die Hochschulen künstlicher Richtung
gelten eigene Aufnahmebedingungen. Das System der "Brücke” und
"Übergänge” ermöglicht Übertritte zwischen den einzelnen Zweigen des
Schulsystems. Die Grundformen der allgemeinbildenden höheren Schulen
sind das Gymnasium, das Realgymnasium und das wirtschaftskundliche
Realgymnasium.
Es gibt Schulen, die fremdsprachig geführt sind. Es gibt die "Vienna
International School”, an der Kinder vom fünften Lebensjahr bis zum
internationalen Baccalaureat unterrichtet werden. An der American
International school werden Kinder bis zur zwölften Schulstufe nach dem
amerikanischen Schulmodell unterrichtet. |