Man teilt das Recht ein in die beiden großen Rechtsgebiete Privatrecht und Öffentliches Recht. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehung der Bürger untereinander. Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des einzelnen zur öffentlichen Gewalt. Dazu gehören Straf- und Prozessrecht, Verwaltungs-, Verfassungs-, Staats- und Völkerrecht. Es gibt Gerichte des Bundes und der Länder. In allen Gerichtszweigen bestehen mehrere Instanzen. Zivilgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern zuständig. Verwaltungsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten zwischen den Bürgern und der Staatsgewalt. Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, Sozialgerichte für Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, Finanzgerichte für den Rechtsstreit zwischen Bürgern und den Finanzbehörden. Funktionen des Rechts: Sicherung des Friedens Die wichtigste Funktion des Rechts ist die Sicherung des inneren Friedens. In einer Gesellschaft gibt es unterschiedliche Interessen, die unausweichlich zu Konflikten führen. Das Recht sorgt dafür, dass sie auf friedliche Weise in einem geregelten Verfahren ausgetragen werden. Lösung von Konflikten Der Gesetzgeber muss beim Erlass der Gesetze die unterschiedlichen Interessen und möglichen Konflikte vorwegnehmen. Das Recht dient so der Vorbeugung von Konflikten. Gewährleistung der Freiheit Das Recht sichert nicht nur den inneren Frieden, sondern gewährleistet auch die Freiheit des einzelnen. Das erscheint auf den ersten Blick paradox, denn das Recht schränkt gerade die Freiheit auf vielfältige Weise ein. Grenzen der Freiheit In einer Gesellschaft, in der viele Menschen auf engem Raum zusammenleben, kann es aber keine uneingeschränkte Freiheit geben. Freiheit endet dort, wo das Recht des anderen beginnt. Wenn das Recht diese Funktion nicht erfüllt, entstehen "rechtsfreie Räume", es herrscht Willkür, unter der die Schwachen leiden. Regelung privater Rechtsbeziehungen Das Recht schützt nicht nur Frieden und Freiheit in der Gesellschaft, es stellt auch ein System von rechtlichen Regeln bereit, in dem der einzelne seine Rechtsbeziehungen in eigener Verantwortung (autonom) gestalten kann. Gestaltung der Gesellschaft Die Sicherung des Friedens und der Freiheit und die Gewährleistung der Privatautonomie sind Kernbestandteile des liberalen Rechtsstaates. Ausgleich sozialer Gegensätze Der soziale Rechtssaat greift darüber hinaus aktiv in alle Bereiche des persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens ein. Gesetzliche Regelungen schützen die Schwächeren und sorgen für den Ausgleich sozialer Gegensätze. Gesellschaftlicher Wandel Der rasche gesellschaftliche Wandel, die begrenzten natürlichen Lebensgrundlagen, die Entwicklung neuer Technologien zwingen den Staat, steuernd und gestaltend in immer neue Lebensverhältnisse einzugreifen. Auch hier bedient sich der Staat vor allem des Rechts. Dem Schutz der Umwelt beispielsweise dienen das Immissionsschutzgesetz, das Atomgesetz, das Chemikaliengesetz und andere mehr. Das Gentechnikgesetz von 1990 legt den rechtlichen Rahmen für die Anwendung der Gentechnik fest und soll vor deren Gefahren schützen.
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